- Dienstliche Unterlagen und Datenträger MÜSSEN am häuslichen Arbeitsplatz so aufbewahrt werden, dass kein Unbefugter darauf zugreifen kann.
- Daher MÜSSEN ausreichend verschließbare Behältnisse (z. B. abschließbare Rollcontainer oder Schränke) vorhanden sein.
- Jeder Mitarbeiter MUSS seinen häuslichen Arbeitsplatz aufgeräumt hinterlassen und sicherstellen, dass keine sensitiven Informationen frei zugänglich sind.
- Es MUSS geregelt werden, welche Datenträger und Unterlagen am häuslichen Arbeitsplatz bearbeitet und zwischen der Institution und dem häuslichen Arbeitsplatz hin und her transportiert werden dürfen.
- Generell MÜSSEN Datenträger und andere Unterlagen sicher transportiert werden.
- Diese Regelungen MÜSSEN den Mitarbeitern in geeigneter Weise bekanntgegeben werden.
- Den Mitarbeitern MUSS mitgeteilt werden, welche Regelungen und Maßnahmen zum Einbruchs- und Zutrittsschutz zu beachten sind.
- So MUSS darauf hingewiesen werden, Fenster zu schließen und Türen abzuschließen, wenn der häusliche Arbeitsplatz nicht besetzt ist.
- Es MUSS sichergestellt werden, dass Unbefugte zu keiner Zeit den häuslichen Arbeitsplatz betreten und auf dienstliche IT und Unterlagen zugreifen können.
- Diese Maßnahmen MÜSSEN in sinnvollen zeitlichen Abständen überprüft werden, mindestens aber, wenn sich die häuslichen Verhältnisse ändern.
- Der häusliche Arbeitsplatz SOLLTE durch eine geeignete Raumaufteilung von den privaten Bereichen der Wohnung getrennt sein.
- Der häusliche Arbeitsplatz SOLLTE mit Büromöbeln eingerichtet sein, die ergonomischen Anforderungen entsprechen.
- Ebenso SOLLTE der häusliche Arbeitsplatz durch geeignete technische Sicherungsmaßnahmen vor Einbrüchen geschützt werden.
- Die Schutzmaßnahmen SOLLTEN an die örtlichen Gegebenheiten und den vorliegenden Schutzbedarf angepasst sein.
- Vertrauliche Informationen SOLLTEN sicher entsorgt werden.
- In einer speziellen Sicherheitsrichtlinie SOLLTE daher geregelt werden, wie schutzbedürftiges Material zu beseitigen ist.
- Es SOLLTEN die dafür benötigten Entsorgungsmöglichkeiten verfügbar sein.
INF.8.A6 Umgang mit dienstlichen Unterlagen bei erhöhtem Schutzbedarf am häuslichen Arbeitsplatz (H)
- Wenn Mitarbeiter dienstliche Unterlagen oder Informationen mit erhöhtem Schutzbedarf bearbeiten müssen, SOLLTE überlegt werden, von einem häuslichen Arbeitsplatz ganz abzusehen.
- Anderenfalls SOLLTE der häusliche Arbeitsplatz durch erweiterte, hochwertige technische Sicherungsmaßnahmen geschützt werden.