Skip to content

Latest commit

 

History

History
40 lines (26 loc) · 2.91 KB

File metadata and controls

40 lines (26 loc) · 2.91 KB

INF.8: Häuslicher Arbeitsplatz

INF.8.A1 Sichern von dienstlichen Unterlagen am häuslichen Arbeitsplatz (B)

  • Dienstliche Unterlagen und Datenträger MÜSSEN am häuslichen Arbeitsplatz so aufbewahrt werden, dass kein Unbefugter darauf zugreifen kann.
  • Daher MÜSSEN ausreichend verschließbare Behältnisse (z. B. abschließbare Rollcontainer oder Schränke) vorhanden sein.
  • Jeder Mitarbeiter MUSS seinen häuslichen Arbeitsplatz aufgeräumt hinterlassen und sicherstellen, dass keine sensitiven Informationen frei zugänglich sind.

INF.8.A2 Transport von Arbeitsmaterial zum häuslichen Arbeitsplatz (B)

  • Es MUSS geregelt werden, welche Datenträger und Unterlagen am häuslichen Arbeitsplatz bearbeitet und zwischen der Institution und dem häuslichen Arbeitsplatz hin und her transportiert werden dürfen.
  • Generell MÜSSEN Datenträger und andere Unterlagen sicher transportiert werden.
  • Diese Regelungen MÜSSEN den Mitarbeitern in geeigneter Weise bekanntgegeben werden.

INF.8.A3 Schutz vor unbefugtem Zutritt am häuslichen Arbeitsplatz (B)

  • Den Mitarbeitern MUSS mitgeteilt werden, welche Regelungen und Maßnahmen zum Einbruchs- und Zutrittsschutz zu beachten sind.
  • So MUSS darauf hingewiesen werden, Fenster zu schließen und Türen abzuschließen, wenn der häusliche Arbeitsplatz nicht besetzt ist.
  • Es MUSS sichergestellt werden, dass Unbefugte zu keiner Zeit den häuslichen Arbeitsplatz betreten und auf dienstliche IT und Unterlagen zugreifen können.
  • Diese Maßnahmen MÜSSEN in sinnvollen zeitlichen Abständen überprüft werden, mindestens aber, wenn sich die häuslichen Verhältnisse ändern.

INF.8.A4 Geeignete Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes (S)

  • Der häusliche Arbeitsplatz SOLLTE durch eine geeignete Raumaufteilung von den privaten Bereichen der Wohnung getrennt sein.
  • Der häusliche Arbeitsplatz SOLLTE mit Büromöbeln eingerichtet sein, die ergonomischen Anforderungen entsprechen.
  • Ebenso SOLLTE der häusliche Arbeitsplatz durch geeignete technische Sicherungsmaßnahmen vor Einbrüchen geschützt werden.
  • Die Schutzmaßnahmen SOLLTEN an die örtlichen Gegebenheiten und den vorliegenden Schutzbedarf angepasst sein.

INF.8.A5 Entsorgung von vertraulichen Informationen am häuslichen Arbeitsplatz (S)

  • Vertrauliche Informationen SOLLTEN sicher entsorgt werden.
  • In einer speziellen Sicherheitsrichtlinie SOLLTE daher geregelt werden, wie schutzbedürftiges Material zu beseitigen ist.
  • Es SOLLTEN die dafür benötigten Entsorgungsmöglichkeiten verfügbar sein.

INF.8.A6 Umgang mit dienstlichen Unterlagen bei erhöhtem Schutzbedarf am häuslichen Arbeitsplatz (H)

  • Wenn Mitarbeiter dienstliche Unterlagen oder Informationen mit erhöhtem Schutzbedarf bearbeiten müssen, SOLLTE überlegt werden, von einem häuslichen Arbeitsplatz ganz abzusehen.
  • Anderenfalls SOLLTE der häusliche Arbeitsplatz durch erweiterte, hochwertige technische Sicherungsmaßnahmen geschützt werden.